TURNVEREIN LAUINGEN VON 1846 e.V.
ORGANISATIONSPLAN
(Einzelheiten: siehe Satzung und Ordnungen
des TVL)
Gesamtheit aller zum Stichtag eingetragener Mitglieder
Versammlungsintervall : Grundsätzlich
1x jährlich = ordentliche MV
Auf Antrag (s.Satzung) = außerordentliche MV
Erster Vorsitzender nach BGB
Fünf untereinander gleichberechtigte stellvertretende
Vorsitzende,
einer davon Stellvertreter i.S. des BGB
Sechs Sachgebiete innerhalb des GV :
SG 1 – SG 6 ( siehe Geschäftsverteilungsplan)
Sitzungsintervalle : mindestens 1x monatlich
Die Sechs Vorstandmitglieder werden
für die Dauer von jeweils drei Jahren gewählt
und zwar als Vorstandsmitglieder und nicht als Sachgebietsleiter
des GV.
Die Aufteilung und den Zuschnitt der GV-Sachgebiete
legt der jeweils neu gewählte GV selbst fest, diesbezügliche
Änderungen während der Wahlperiode sind jederzeit möglich.
Der GV wählt einen seiner fünf stellvertretenden Vorsitzenden
zum Stellvertreter des 1.VS gem. BGB .
Zusammensetzung :
JE zwei stimmberechtigte Vertreter von gewählten Leitungen
aller im TVL aufgeführten Abteilungen - unabhängig von
der Abteilungsstärke.
Rederecht für alle anwesenden Mitglieder von gewählten
Abteilungsleitungen Sitzungsintervalle : mindestens
1x pro ¼ Jahr
Offiziell beim TVL geführte spezielle Gruppierungen
mit gewählter Abteilungsführung, eigenem Geschäftsverteilungsplan
und eigenem Programm (derzeit 17) .
Abteilungsetat und Kontoführung im Rahmen der Satzung
und Ordnungen des TVL.
Sitzungsintervalle :
Grundsätzlich bei Bedarf, jedoch
Mindestens 1x jährlich – grundsätzlich zeitlich
VOR der Mitgliederversammlung
in Anwesenheit eines Mitgliedes des GV und :
-- Offizieller und öffentlicher Sitzungseinladung
-- Rechenschaftsbericht gegenüber der Abteilung
-- Entlastung durch die Abteilungsversammlung
-- ggf. Neuwahlen ( Durchführung von GV-Mitglied)
Der Abteilungsleiter und seine Stellvertreter
sind gewählt, nicht ernannt.
Wahlperiode : 1, 2 oder drei Jahre
Bei Bedarf vom GV eingerichtete Gruppierungen zur Erledigung
spezieller Aufgaben
(vorübergehend oder dauernd), die einem Sachgebiet des
GV zugeordnet und verantwortlich sind. Der Ausschussvorsitzende
wird ernannt, nicht gewählt.
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